Turnierbedingungen
für die Teilnahme an Turnieren innerhalb der
Deaf German Padel Series (DGPS) des
Deutscher Deaf Padel Verband e.V.

Deutscher Deaf Padel Verband e.V.

Turnierbestimmungen
Das Turnier wird nach unseren Spielregeln durchgeführt.
Zur Teilnahme am DGPS-Turnier muss das Anmeldeformular online über tournify oder per Link bis zum Anmeldeschluss ausgefüllt werden.
Die Teilnahmegebühr muss fristgerecht beim Ausrichter eingegangen sein.
Bitte nur als komplettes Team anmelden.

2. Spielzeiten
Voraussichtliche Spielzeiten:
Samstag: 08:30 – 21:00 Uhr
Sonntag: 08:30 – 16:00 Uhr

3. Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr beträgt 110 € pro Team und ist nach der Anmeldung per Überweisung zu entrichten. Nach Zahlungseingang erhaltet ihr die Anmeldebestätigung sowie die Startberechtigung.

4. Stornierung und Rückzahlung
Stornierungen der Teilnahme am DGPS-Turnier müssen schriftlich per E-Mail erfolgen.
Sobald eine Buchung über den DDPV erfolgt ist, ist der Teilnehmer bzw. das Team verpflichtet, die volle Teilnahmegebühr zu entrichten.
Kostenfreie Stornierung
Bis spätestens 16 Tage vor Turnierbeginn im DGPS kann die Anmeldung kostenfrei storniert werden.
Der Teilnehmer bzw. das Team erhält in diesem Fall die vollständige Teilnahmegebühr zurück.
Keine Rückerstattung
weniger als 16 Tage vor Turnierbeginn im DGPS erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr, unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung.

5. Preise
In jeder Kategorie werden die Plätze 1 bis 3 prämiert.
Die drei bestplatzierten Teams jeder Kategorie erhalten kleine Sachpreise.

6. Haftungsausschluss
Der Teilnehmer erklärt, dass er im Schadensfall keine Ansprüche gegenüber dem Veranstalter, dem Geländeeigentümer, allen mit der Veranstaltung verbundenen Organisationen sowie anderen Teilnehmern erhebt und ausreichend gegen Unfall- und Haftpflichtfälle versichert ist.
Der Haftungsausschluss gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung sowie aus unerlaubter Handlung.
Der Veranstalter haftet nicht für gesundheitliche Risiken der Teilnehmer.
Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, seinen Gesundheitszustand vor der Teilnahme zu prüfen und gegebenenfalls ärztlich bestätigen zu lassen.
Es bestehen keine Schadensersatzpflichten des Veranstalters, wenn aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen Änderungen am Ablauf notwendig werden oder die Veranstaltung abgesagt werden muss.

7. Einverständniserklärung
Mit Abgabe der Nennung durch den Veranstalter erkennt jeder Teilnehmer die Bedingungen der Ausschreibung sowie die Satzungen und Ordnungen des DDPV an.
Ebenso erteilt jeder Teilnehmer hiermit ihr Einverständnis, dass die von ihm im Zusammenhang mit der Teilnahme gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews im Internet, Fernsehen, Rundfunk, Werbung, Filmen, usw. ohne Vergütungsansprüche genutzt, verbreitet und veröffentlich werden dürfen.
Der Teilnehmer erklärt sich ebenso damit einverstanden, dass sein Name in Ergebnislisten veröffentlich wird und dass seine Daten (Name, Fotos) an die Sponsoren und offiziellen Fotografen weitergegeben werden.
Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass er vom Streckenpersonal oder Sanitätern auch gegen seinen eigenen Willen aus dem Rennen genommen werden kann, falls der Veranstalter dies aus verschiedenen Gründen (insbesondere gesundheitlichen Gründen, oder Sicherheitsgründen) als richtig erachtet.
Mit Abgabe der Nennung erkennen die Teilnehmer die Bedingungen der Ausschreibung sowie die Satzungen und Ordnungen des DDPV an.

Stand: 15. Januar 2026

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